Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Bereich Zentrale Aufgaben der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung, ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://lena.infoportal-land.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei.

  1. Karten-Funktion auf Grundlage von OpenStreetmap und Leaflet:
    das Setzen von Markern auf der Karte ist für Sehbehinderte Menschen nicht oder nur eingeschränkt möglich.
    Das Beheben dieser Ausnahme ist auf absehbare Zeit nicht möglich.
    Als Alternative können Sie uns einen bestimmten Ort im Kommentarfeld zu der entsprechenden Frage zukommen lassen.
  2. PDF-Dokumente:
    Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir bemühen uns zeitnah eine angepasste Version oder barrierefreie Alternativen zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung mithilfe mehrerer Online-Tools.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://lena.infoportal-land.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich bei uns melden unter: lena(at)bza.bayern.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Ländliche Entwicklung in Bayern
Bereich Zentrale Aufgaben
Infanteriestraße 1
80797 München
lena(at)bza.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV.

Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html